Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes soll die beiden bestehenden Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und auch zeitlichen Zusammenhang stehen, zusammenführen. Dabei soll der zukünftige Bebauungsplan auf der Grundlage des heutigen Planungsrechtes und der heutigen Rechtslage erstellt werden. Deshalb ist die Planung u.a. an den aktuellen Abstandserlass und die daraus resultierenden Abstände und Abstandsklassen und an den erhöhten Gewässerschutz anzupassen. Ein weiteres Ziel der Gemeinde ist es, das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Simmerath umzusetzen und entsprechend Einzelhandelsbetriebe innerhalb des Gebietes, mit einzelnen Ausnahmen, auszuschließen.
Bebauungsplan, April 2018:
Einzelne Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern wurden überplant, da die entsprechenden Gehölze entweder zwischenzeitlich beseitigt wurden oder die Flächen derartig ungünstig zugeschnitten sind, dass eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks nicht möglich ist. Die Bilanzierung für den landschaftspflegerischen Fachbeitrag wurde entsprechend überarbeitet.