Erkelenz | Umsiedlung Weiler Wittkaul

Der städtebauliche Entwurf sieht die Ansiedlung von mehreren landwirtschaftlichen Hofstellen in Form eines eigenständigen Weilers (‚Weiler Wittkaul‘) in unmittelbarer Nachbarschaft zum Umsiedlungsstandort Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath (neu) vor und gruppiert die Hofstellen um einen langgestreckten Dorfanger. Der Anger bildet eine grüne Mitte aus und ermöglicht den erforderlichen tiefen Grundstücken eine ‚Adressenbildung‘ mit der Möglichkeit, das Wohnen innerhalb der Hofstelle entlang des Angers zu orientieren. Das geplante Dorfgebiet wird an drei Seiten im Nordwesten, Nordosten und Südosten von landwirtschaftlichen Flächen (sogenannte ‚Hofanhangflächen‘) umschlossen und hält dadurch Abstand zu den nordwestlich angrenzenden Dorfgebieten und Allgemeinen Wohngebieten von Kuckum (neu) sowie zu den südlich gelegenen Dorfgebieten von Mennekrath.

Erschlossen wird der Weiler von Westen über den auf 8 m Breite auszubauenden vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Mennekrath ‚An der Kuckumer Festwiese‘. Die rechtwinklig in den Weiler abknickende 8,75 m breite Erschließungsstraße führt im Zentrum des Plangebietes in einen 25 m breiten und 178 m langen Anger, der einen 12 m breiten Grünstreifen mit 6,50 m breiten Begleitstraßen im Einrichtungsverkehr erhält und jeweils vor Kopf das Wenden von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ermöglicht. Nach Nordost schließt wiederum eine leicht abknickende 8 m breite Erschließungsstraße an, mit einem kleinen Wendeplatz für Müllfahrzeuge.

Die Dorfgebiete werden nach der Art der Nutzung in der Tiefe gegliedert. In den Dorfgebieten MD 5 parallel der Erschließungsstraßen ist das Wohnen auf den landwirtschaftlichen Hofstellen zulässig. Die rückwärtig festgesetzten Dorfgebiete MD 6 sind den landwirtschaftlichen Betrieben und zulässigen sonstigen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben vorbehalten. Das Maß der Nutzung wird in den Dorfgebieten durch die Festsetzung einer GRZ von 0,6 in Verbindung mit der Festsetzung der für die landwirtschaftlichen Betriebe erforderlichen Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Die überbaubaren Flächen sind mit Baugrenzen parallel der Straßen festgesetzt. Innerhalb der Dorfgebiete MD 5 ergibt sich bei einem Abstand von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche eine Tiefe der überbaubaren Fläche von 25 m. Die rückwärtig anschließenden überbaubaren Flächen innerhalb der Dorfgebiete MD 6 weisen eine Tiefe von 50 m auf.