Olpe | Denkmalbereichssatzung

Aufgabe war die Überarbeitung, Fortschreibung und Aktualisierung der bestehenden Denkmalbereichssatzung ‚Olpe – Historische Altstadt‘ aus den 1990er Jahren. Voraussetzung ist eine kritische Bestandsaufnahme der heutigen Situation etwa 25 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung sowie die Erfassung, Visualisierung und kartografische Darstellung positiver und negativer Entwicklungen. Die Abgrenzung der Satzung wird auf Schlüssigkeit geprüft und ggf. angepasst.

Olpe_Denkmalbereich_Fassaden_2018-02-26-1Zu Beginn der 1990er Jahre wurde im Hinblick auf die Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes der Altstadt von Olpe eine Denkmalbereichssatzung erarbeitet (Prof. Krause & Partner, Dortmund) und im Mai 1992 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gegenstand dieser bis heute gültigen Satzung sind die Gestaltelemente der Erschließung, Parzellierung, Bebauung sowie der Stadtsilhouette. Damit stehen bauliche Anlagen, auch wenn sie keine Denkmäler sind, unter einem Genehmigungsvorbehalt.

Olpe Denkmalbereich Baustruktur Baugestalt

Neben der Denkmalbereichssatzung wurde eine ergänzende Satzung beschlossen, welche die besonderen Anforderungen von Werbeanlagen und Warenautomaten innerhalb des Denkmalbereiches regelt. Zudem wurde eine Gestaltungsfibel für die historische Altstadt erarbeitet, die Empfehlungen für die Gestaltung baulicher Anlagen im Denkmalbereich beinhaltet. Der räumliche Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Olpe-Historische Altstadt umfasst heute einen Gesamtfläche von etwa 20 ha.

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